Ich kaufe ja meine Blumen beim Händler vor Ort oder in der Gärtnerei. Aber das ist nicht immer so. Wenn ich keine Zeit habe bzw. Freunde weit weg wohnen, bestelle ich Blumen 🌹 durchaus mal online. Ich kaufe dann zum Beispiel sehr gerne bei der Blumenfee. (Da gibt es oft auch eine kleine Gratiszugabe wie Schokolade)
Auch ich habe schon nach der Lieferung feststellen müssen, dass der Blumenstrauß nicht hundert Prozent so aussieht wie auf der Abbildung im Internet im Onlineshop. Das ist ja auch klar, denn die Natur macht nun mal nicht jede Blume gleich. Und der Beschenkte weiß eh nicht was ich da rausgesucht habe. Und solange sie dem bestellten Strauß entspricht und trotzdem großartig aussieht, ist es ja auch gar kein Problem.
Doppelt ärgerlich ist es aber, wenn die Blumen verwelkt und verkümmert ankommen. Denn zum einen hat man was bezahlt, was nicht den Erwartungen entspricht. Und zum zweiten verschenkt man die Blumen und der Beschenkte ist natürlich auch traurig. Bei der Blumenfee ist mir das noch nie passiert, aber bei einem anderen großen Versender war ich schon mal sehr enttäuscht. Ich, bzw. der Beschenkte bekamen dann auch Ersatz. Aber zuerst waren wir enttäuscht.
Aber wie ist die Sache nun rechtlich?
Verwelkte Blumen lassen sich reklamieren
Ganz klar ist: Auch Verwelkte Blumen lassen sich reklamieren. Das ist wie bei allen defekten Produkten die man verkauft bekommt. Wenn man so einen zerfledderten Strauß bekommen hat, kann man den reklamieren. Denn hier greift ganz klar das Gewährleistungsrecht.
Wichtig ist, ein aussagekräftiges Foto zu machen und dann zeitnah zu reklamieren. Der Verkäufer ist dann verpflichtet entsprechend Ersatz zu leisten.
